Der
"Wappenstreit"
Zur
Beschlussentwicklung!
1.Dorfwappen für Nierendorf - Präsentation von Alternativen;
Beschluss vom 9. März 2001
2.Beschluss über das Nierendorfer Logo (Dorfwappen); Beschluss
vom 29. Juni 2001
3.Umgestaltung der Nierendorfer Webseite; Beschluss vom 8. März
2002
Nachfolgend
Auszüge aus einem Schreiben der Verwaltung bzw. ein komplettes
Schreiben des Bürgermeisters an den Nierendorfer Ortsvorsteher
- sowie Beschlusslage des Nierendorfer Ortsbeirates
Im
Schreiben vom 26. Dezember 2001 an den Bürgermeister Hubert
Kolvenbach reklamiert Bach, dass er mehrfach die Verwaltung
gebeten habe, das Gemeindewappen zur Verfügung zu stellen,
um es in die Nierendorfer Webseite zu integrieren. Bis zum Zeitpunkt
des Schreibens habe er keine Antwort von der Gemeinde erhalten.
Der
Amtsleiter der Gemeinde Herr Egon Mohr antwortet wörtlich:
"Gem.
§ 5 Abs. 3 darf das Wappen der Gemeinde nur mit Genehmigung
der Gemeindeverwaltung verwendet werden. Bei den Wappen handelt
es sich um herkömmliche Hoheitszeichen mit Symbolgehalt.
An eine Genehmigung sind strenge Maßstäbe zu setzen.
Hierbei muss unter anderem eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen
werden. Bei der Verwendung des Gemeindewappens auf der Webseite
von Nierendorf könnte der Eindruck entstehen, dass es sich
hier um eine offizielle Darstellung der Gemeinde Grafschaft
handelt. Aufbau und insbesondere Inhalt der Webseite werden
jedoch nicht von der Gemeinde bestimmt. Eine Verwendung des
Wappens scheidet deshalb schon aus diesem Grunde aus."
Das
nachfolgende Schreiben des Bürgermeisters Hubert Kolvenbach
wird zur Information des Ortsbeirates und der Öffentlichkeit
im Wortlaut wiedergegeben, weil das Nierendorfer Logo zur Zeit
noch in der Nierendorfer Webseite eingefügt ist.
"bei
den Ortsbezirken der Gemeinde Grafschaft handelt es sich um
unselbstständige Untergliederungen der Gemeinde. Sie besitzen
keine eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. u.a. Komm. zur
Kommunalverfassung von Gabler u.a. Anm. 3 zu § 74 GemO).
Aus diesem Grunde steht dem Ortsbezirk Nierendorf auch nicht
das Recht zu, ein eigenes Wappen zu führen (vgl. aaO, Anm.
1 zu § 5 GemO). Nur die Gemeinde Grafschaft kann ein eigenes
Wappen führen (§ 5 Abs. 1 GemO). Diese Rechtssituation
wurde Ihnen bereits nach dem Beschluss des Ortsbeirates vom
09.03.2001 von dem Unterzeichner fernmündlich dargelegt.
Ungeachtet dessen haben Sie die Angelegenheit teilweise unter
dem Begriff "Logo" weiter betrieben.
Hier kommt es jedoch nicht auf die Wortwahl an, sondern auf
die Tatsache, das sich der Ortsbezirk Nierendorf kein eigenes
Symbol geben kann.
Die zur Einführung eines eigenen Wappens für den Ortsbezirk
Nierendorf vom Ortsbeirat gefassten Beschlüsse sind rechtswiedrig,
die auf die Einführung des Wappens gerichtete Tätigkeit
gehört nicht zu Ihren Aufgaben im Sinne des § 76 GemO.
Ich fordere Sie deshalb auf, den Ortsbeirat Nierendorf auf die
rechtswidrigen Beschlüsse hinzuweisen und jegliche Aktivität
zur Einführung und Verwendung des Symbols für den
Ortsbezirk Nierendorf zu unterlassen. Ich weise Sie ausdrücklich
daraufhin, dass Sie sich gegenüber der Gemeinde Grafschaft
in einem Beamtenverhältnis als "Ehrenbeamter"
befinden und ich bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben
gezwungen bin, Maßnahmen zur Wahrung der Rechtsmäßigkeit
Ihres Handelns zu ergreifen."
Beschluss
des Ortsbeirates vom 8. März 2001
Aufgrund
des überrraschenden Eingangs des Schreibens des Bürgermeisters
Kolvenbach vom 7. März 2002 (am 8. März eingegangen)
wird dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt
und bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung verschoben.
Abstimmung: einstimmig
zum TOP 6 der Ortsbeiratsitzung vom 8. März 2002
- Informationen des Ortsvorstehers
Der
Nierendorfer Ortsbeirat ist über das Schreiben des Bürgermeisters
vom 7. März 2002 überrascht und sehr enttäuscht,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Ortsbeirat schon
am 29. Juni 2001 unter dem Tagesordnungspunkt "Beschluss
über das Nierendorfer Logo (Dorfwappen)" lediglich
ein Logo für die Dorfgemeinschaft beschlossen hat. Mehr
als 8 Monate gab es keine Probleme mit dem Nierendorfer Logo
und nun plötzlich das "Hammerschreiben" des Bürgermeisters
Hubert Kolvenbach - so der Ortsvorsteher Günter Bach.
20. Mai 2002: Erklärung
des Nierendorfer Ortsvorstehers Günter Bach zum "Wappenstreit"
mit der Gemeinde Grafschaft
Aufgrund
des Schreibens des Ministeriums des Innern und für Sport
vom 29. April 2002 wird die Rechtsauffassung der Gemeinde Grafschaft
bezüglich des Nierendorfer Logos bestätigt. Demnach
ist leider weder der Ortsvorsteher noch der Ortsbeirat berechtigt,
ein Wappen oder Logo zu führen.
Aus
diesem Grunde muß das Logo (Wappen) aus der Nierendorfer
Webseite entfernt werden.
Es
ist jedoch beabsichtigt, einen Bürger- und Heimatverein
zu gründen, der das Logo und die Webseite übernehmen
soll. Damit könnte die Zukunft des Nierendorfer Wappens
und der Webseite gesichert werden.
Als
direkt gewählter Ortsvorsteher - ich denke, dass ich auch
im Namen meiner direkt gewählten Ortsbeiräte spreche
- fragt man sich, was man überhaupt darf. In Wahrheit ist
man Bittsteller gegenüber der Gemeinde und hat kaum Kompetenzen,
obwohl Ortsvorsteher und Ortsbeiräte urgewählt sind.
Man darf noch nicht einmal dafür sorgen, dass die Dorfgemeinschaft
zusammenwächst (ein Logo ist hierbei hilfreich) oder dass
die Bürger über das Internet mit Informationen übers
Dorf versorgt werden. In diesem Zusammenhang bleibt zu erwähnen,
dass die verbandsfreie Gemeinde Grafschaft ihren Bürgern
bisher keine Webseite angeboten hat.
Daher
fordere ich die Landesregierung und insbesondere den Ministerpräsidenten
des Landes Kurt Beck auf, die Kompetenzen der Ortsbeiräte
und der Ortsvorsteher auf dem genannten Gebiet und anderen ortsbezirkspolitischen
Gebieten zu stärken.
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