Heimat- und Bürgerverein
Nierendorf e. V.

Der "Wappenstreit"

Zur Beschlussentwicklung!

1.Dorfwappen für Nierendorf - Präsentation von Alternativen; Beschluss vom 9. März 2001
2.Beschluss über das Nierendorfer Logo (Dorfwappen); Beschluss vom 29. Juni 2001
3.Umgestaltung der Nierendorfer Webseite; Beschluss vom 8. März 2002

Nachfolgend Auszüge aus einem Schreiben der Verwaltung bzw. ein komplettes Schreiben des Bürgermeisters an den Nierendorfer Ortsvorsteher - sowie Beschlusslage des Nierendorfer Ortsbeirates

Im Schreiben vom 26. Dezember 2001 an den Bürgermeister Hubert Kolvenbach reklamiert Bach, dass er mehrfach die Verwaltung gebeten habe, das Gemeindewappen zur Verfügung zu stellen, um es in die Nierendorfer Webseite zu integrieren. Bis zum Zeitpunkt des Schreibens habe er keine Antwort von der Gemeinde erhalten.

Der Amtsleiter der Gemeinde Herr Egon Mohr antwortet wörtlich:

"Gem. § 5 Abs. 3 darf das Wappen der Gemeinde nur mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung verwendet werden. Bei den Wappen handelt es sich um herkömmliche Hoheitszeichen mit Symbolgehalt. An eine Genehmigung sind strenge Maßstäbe zu setzen. Hierbei muss unter anderem eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden. Bei der Verwendung des Gemeindewappens auf der Webseite von Nierendorf könnte der Eindruck entstehen, dass es sich hier um eine offizielle Darstellung der Gemeinde Grafschaft handelt. Aufbau und insbesondere Inhalt der Webseite werden jedoch nicht von der Gemeinde bestimmt. Eine Verwendung des Wappens scheidet deshalb schon aus diesem Grunde aus."

Das nachfolgende Schreiben des Bürgermeisters Hubert Kolvenbach wird zur Information des Ortsbeirates und der Öffentlichkeit im Wortlaut wiedergegeben, weil das Nierendorfer Logo zur Zeit noch in der Nierendorfer Webseite eingefügt ist.

"bei den Ortsbezirken der Gemeinde Grafschaft handelt es sich um unselbstständige Untergliederungen der Gemeinde. Sie besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. u.a. Komm. zur Kommunalverfassung von Gabler u.a. Anm. 3 zu § 74 GemO). Aus diesem Grunde steht dem Ortsbezirk Nierendorf auch nicht das Recht zu, ein eigenes Wappen zu führen (vgl. aaO, Anm. 1 zu § 5 GemO). Nur die Gemeinde Grafschaft kann ein eigenes Wappen führen (§ 5 Abs. 1 GemO). Diese Rechtssituation wurde Ihnen bereits nach dem Beschluss des Ortsbeirates vom 09.03.2001 von dem Unterzeichner fernmündlich dargelegt. Ungeachtet dessen haben Sie die Angelegenheit teilweise unter dem Begriff "Logo" weiter betrieben.
Hier kommt es jedoch nicht auf die Wortwahl an, sondern auf die Tatsache, das sich der Ortsbezirk Nierendorf kein eigenes Symbol geben kann.

Die zur Einführung eines eigenen Wappens für den Ortsbezirk Nierendorf vom Ortsbeirat gefassten Beschlüsse sind rechtswiedrig, die auf die Einführung des Wappens gerichtete Tätigkeit gehört nicht zu Ihren Aufgaben im Sinne des § 76 GemO.

Ich fordere Sie deshalb auf, den Ortsbeirat Nierendorf auf die rechtswidrigen Beschlüsse hinzuweisen und jegliche Aktivität zur Einführung und Verwendung des Symbols für den Ortsbezirk Nierendorf zu unterlassen. Ich weise Sie ausdrücklich daraufhin, dass Sie sich gegenüber der Gemeinde Grafschaft in einem Beamtenverhältnis als "Ehrenbeamter" befinden und ich bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben gezwungen bin, Maßnahmen zur Wahrung der Rechtsmäßigkeit Ihres Handelns zu ergreifen."

Beschluss des Ortsbeirates vom 8. März 2001

Aufgrund des überrraschenden Eingangs des Schreibens des Bürgermeisters Kolvenbach vom 7. März 2002 (am 8. März eingegangen) wird dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt und bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung verschoben.
Abstimmung: einstimmig


zum TOP 6 der Ortsbeiratsitzung vom 8. März 2002 - Informationen des Ortsvorstehers

Der Nierendorfer Ortsbeirat ist über das Schreiben des Bürgermeisters vom 7. März 2002 überrascht und sehr enttäuscht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Ortsbeirat schon am 29. Juni 2001 unter dem Tagesordnungspunkt "Beschluss über das Nierendorfer Logo (Dorfwappen)" lediglich ein Logo für die Dorfgemeinschaft beschlossen hat. Mehr als 8 Monate gab es keine Probleme mit dem Nierendorfer Logo und nun plötzlich das "Hammerschreiben" des Bürgermeisters Hubert Kolvenbach - so der Ortsvorsteher Günter Bach.


20. Mai 2002:
Erklärung des Nierendorfer Ortsvorstehers Günter Bach zum "Wappenstreit" mit der Gemeinde Grafschaft

Aufgrund des Schreibens des Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. April 2002 wird die Rechtsauffassung der Gemeinde Grafschaft bezüglich des Nierendorfer Logos bestätigt. Demnach ist leider weder der Ortsvorsteher noch der Ortsbeirat berechtigt, ein Wappen oder Logo zu führen.

Aus diesem Grunde muß das Logo (Wappen) aus der Nierendorfer Webseite entfernt werden.

Es ist jedoch beabsichtigt, einen Bürger- und Heimatverein zu gründen, der das Logo und die Webseite übernehmen soll. Damit könnte die Zukunft des Nierendorfer Wappens und der Webseite gesichert werden.

Als direkt gewählter Ortsvorsteher - ich denke, dass ich auch im Namen meiner direkt gewählten Ortsbeiräte spreche - fragt man sich, was man überhaupt darf. In Wahrheit ist man Bittsteller gegenüber der Gemeinde und hat kaum Kompetenzen, obwohl Ortsvorsteher und Ortsbeiräte urgewählt sind. Man darf noch nicht einmal dafür sorgen, dass die Dorfgemeinschaft zusammenwächst (ein Logo ist hierbei hilfreich) oder dass die Bürger über das Internet mit Informationen übers Dorf versorgt werden. In diesem Zusammenhang bleibt zu erwähnen, dass die verbandsfreie Gemeinde Grafschaft ihren Bürgern bisher keine Webseite angeboten hat.

Daher fordere ich die Landesregierung und insbesondere den Ministerpräsidenten des Landes Kurt Beck auf, die Kompetenzen der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteher auf dem genannten Gebiet und anderen ortsbezirkspolitischen Gebieten zu stärken.

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