Gemeinde Grafschaft
Ortsbezirk Nierendorf Datum: 9.März 2001
Niederschrift
TOP 1
Genehmigung der Niederschrift
Sachdarstellung, Beschluß
Der Ortsvorsteher legt die Niederschrift der letzten Ortsbeiratsitzung vom 29. November 2000 zur Abstimmung vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemeinde Grafschaft
Ortsbezirk Nierendorf Datum: 9.März 2001
Niederschrift
TOP 2
Dorfwappen für Nierendorf - Präsentation von Alternativen
Sachdarstellung, Beschluß
Der Ortsvorsteher begründet seine Initiative, ein Logo bzw. ein Dorfwappen für Nierendorf zu kreieren.
Jede Firma und fast jeder Verein hat ein Logo, welches im Laufe der Zeit zur Identität der jeweiligen Organisation gehört. Viele Vereine haben eine Vereinsfahne, die bei wichtigen Vereinsfeiern gehißt wird, z. B. die Sankt-Sebastianus-Bruderschaft oder der Junggesellenverein. Der Nierendorfer Möhnenverein beabsichtigt, sich eine Vereinsfahne zuzulegen. Ein Dorfwappen könnte in die Fahne integriert werden.
Ein Dorfwappen spiegelt die Geschichte des Dorfes wieder und schafft für die Dorfbewohner Identität.
Bach konnte einen Fachmann aus Esch gewinnen, Herrn Jörg Gaeb, der mehrere Wappenentwürfe auf der Grundlage der Geschichte des Dorfes entwickelte.
Diese vier Wappenentwürfe werden vorgestellt, dabei erläuterte Bach die darin enthaltenen Symbole.
Lilie: Die Lilie ist wesentlicher Bestandteil des Siegels von Arnold Vogt von Nierendorf - das Siegel befindet sich auf einer Urkunde vom 14. Dezember 1315, vergleiche Nierendorfer Chronik , Seite 16.
Deutscher Reichsadler: Als im Jahre 1209 der Welfenkönig Otto IV von Braunschweig die Kaiserkrone übernahm, wurde die Burg Landskron zur Reichsburg.
Im Jahre 1321 erwarb Gehrhard, Herr zu Landskron, auch noch die Vogtei in Nierendorf mit allem Zubehör und allen Rechten (vgl. S. 16 der Nierendorfer Chronik!).!). Da das Heilige Römische Reich Deutscher Nation von 800 bis 1806 bestanden hatte, wurde der Reichsadler aus dem 15. Jahrhundert im Dorfwappen zugrunde gelegt.
Mühle: Das Rittergeschlecht von Nierendorf verkaufte in der Zeit zwischen 1281
Und 1327 u. a. eine Mühle an die Landskroner Herren, vergleiche Seite 16, 18, 174 und 246 der Nierendorfer Chronik.
Der Rundbogen: Er symbolisiert die höchste Erhebung in Nierendorf, den Americh.
Der Ortsbeirat beschließt, die vier Wappenentwürfe im Dorf bekannt zu machen, z. B. indem sie in den Informationskästen aufgehangen werden.
Ferner soll nach Auffassung des Ortsbeirates unmittelbar vor der nächsten Sitzung ein Meinungsbild bei den BürgerInnen erfragt werden und anschließend soll sich dann der Ortsbeirat für eine Variante entscheiden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemeinde Grafschaft
Ortsbezirk Nierendorf Datum: 9.März 2001
Niederschrift
TOP 3
Umsetzung des Tagesordnungspunktes "Teilnahme am Wettbewerb ´Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft´ für das Jahr 2001"
Sachdarstellung, Beschluß
Der Ortsvorsteher stellt die Aktivitäten der zum Wettbewerb gemeldeten Vereine - soweit sie ihm bekannt sind - bzw. des Ortsbeirates vor.
Trägergemeinschaft
Sankt-Sebastianus-Bruderschaft
Möhnenverein
Jugendgruppe Bauwagen
à u. a. Vorrichtung für Mülltüten bauen
Junggesellenverein (nachträglich gemeldet)
à Lackierarbeiten: alle Sitzbänke im Dorf
Jugendfeuerwehr (nachträglich gemeldet)
à Vorschlag des Ortsvorstehers: Zwei Gatter zum Kinderspielplatz lackieren
Präsentation ihrer Aktivitäten durch möglichst zwei Vertreter der Vereine – Termin wird rechtzeitig mitgeteilt
Ortsbeirat
à Bushaltestelle in Ortslage lackieren
à Präsentation der Ortsbeiratsaktivitäten, z. B. Ortseingangsplatz, Webseite usw.
Bauhof der Gemeinde
à Einrichtungen der Gemeinde wie Kinderspielplatz oder Friedhof überarbeiten
Alle Bürger des Ortsbezirks
Alle BürgerInnen werden gebeten, ihrer Kehrpflicht vor dem Besuch der Kommission in besonderer Weise nachzukommen. Weitere Verschönerungsmaßnahmen an den Häusern, z. B. Blumenschmuck u. ä. tragen zur Verbesserung des Gesamteindrucks wesentlich bei.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemeinde Grafschaft
Ortsbezirk Nierendorf Datum: 9.März 2001
Niederschrift
TOP 4
Sperrung von Wanderwegen für Reiter
Sachdarstellung, Beschluß
Laut Ortsvorsteher ist Anlaß für diesen TOP, daß sich Bürger über den zunehmend schlechten Zustand des Wanderweges um den Americh herum beschwert haben. Ursache für den schlechten Zustand sei die starke Nutzung dieses Weges durch Reiter.
Vor der Beratung weist Bach darauf hin, daß bei der Bewertung dieses Tagesordnungspunktes zu prüfen ist, welche Vorschriften die Wegesatzung der Gemeinde aus dem Jahre 1983 enthält.
Er zitiert aus der Wegesatzung zwei Paragraphen:
§ 4 Zweckbestimmung: (1) Die Wege dienen der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Die Benutzung als Fußweg ist zulässig, soweit sich aus sonstigen Vorschriften keine Beschränkungen ergeben.
§ 6 Unerlaubte Benutzung der Feld- und Wanderwege
§ 7 Pflichten der Benutzer
Gemäß geltender Satzung dürfen keine Wege für Reiter gesperrt werden - so Bach.
Beschluß:
Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, daß die Regelungen der Wegesatzung der Gemeinde beachtet werden. Insbesondere wird an die Reiter in Nierendorf und in der Umgebung appelliert, bei Regenwetter nur befestigte Wege zu benutzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemeinde Grafschaft
Ortsbezirk Nierendorf Datum: 9.März 2001
Niederschrift
TOP 5
Information zum Grundsatzbeschluß des Gemeinderates über das Bodenmanagement
Sachdarstellung, Beschluß
Der Ortsvorsteher gibt den Gemeinderatsbeschluß zum Bodenmanagement bekannt und gibt dazu knappe Erläuterungen.
"1. Die Gemeinde Grafschaft verfolgt mit ihrem an sozialen Kriterien orientierten Bodenmanagement das Ziel, in ausreichendem Umfang preisgünstiges Bauland, insbesondere für Einheimische, zur Verfügung zu stellen.
2. Die Gemeinde Grafschaft schafft Baurecht nur dann, wenn sie Eigentümer der Fläche ist bzw. wenn anderweitig sichergestellt wird, daß die Grundstücke entsprechend den Zielsetzungen des kommunalen Bodenmanagement genutzt bzw. weiterveräußert werden und die Eigentümer sich an den Infrastrukturkosten und sonstigen, mit der Schaffung von Bauland entstehenden Kosten beteiligen.
3. Die Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Kosten der Entwicklung von Bauland, insbesondere an den Kosten der technischen und sozialen Infrastruktur wird durch eine (Teil-) Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerung gewährleistet. Erwirbt die Gemeinde die Grundstücke nicht, und kann daher keine Bodenwertabschöpfung durch die Differenz Verkaufswert minus Ankaufswert erfolgen, sind die Infrastrukturkosten und sonstigen anrechenbaren Kosten zu ermitteln, den Grundstücken zuzuordnen und von den Eigentümern zu bezahlen.
4. Die Projekte mit der größten Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer haben Priorität bei der Entwicklung und der Umsetzung. Bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer sind die betreffenden Grundstücke - wenn möglich - nicht in die Planungskonzeption einzubeziehen. Ist das Abkoppeln solcher Grundstücke nicht möglich, ist das Projekt gegebenenfalls aufzugeben.
Bach stellt ein modellhaftes Rechenschema vor, das aber weder durch den Grundsatzbeschluß noch politisch abgedeckt ist. Es handelt sich hier um ein mögliches Modell zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses. Da zur Zeit lediglich der Grundsatzbeschluß im Gemeinderat gefaßt wurde, ist eine Beispielrechnung mit konkreten Zahlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. In der anstehenden politischen Disskussion werden weitere Modelle in die Beratung einbezogen werden.
Beispiel eines Rechenschemas zur Berechnung des Bodenpreises für den Grundeigentümer - Vergleich: Klassisches Verfahren der Baulandausweisung und eine mögliche Vorgehensweise nach den Zielsetzungen des Bodenmanagements
à Ausgangspunkt des Rechenschemas ist der Verkehrswert für Grund und Boden im jeweiligen Dorf
Modellhaftes Rechenschema zur Ermittlung des Bodenpreises für den Grundeigentümer
Fall A Baulandausweisung ohne Grunderwerb durch die Gemeinde
|
Fall B Baulandausweisung mit Grunderwerb durch die Gemeinde (Bodenmanagement) |
|
Marktpreis bzw. der Verkehrswert des Katasteramtes |
Verkehrswert XXX +/- Verhandlungsmarge |
Verkehrswert XXX |
Abzüglich Technische Infrastruktur |
XXX |
XXX |
Abzüglich Soziale Infrastruktur |
0,00 DM |
Zu 1) XXX |
Abzüglich Ausgleichsflächenbeitrag |
XXX |
XXX |
Abzüglich Planungskosten |
0,00 DM |
XXX |
= Bodenpreis für den Eigentümer |
XXX |
XXX |
Zu 1) Zentrale Frage: Zu 1) Werden die Kosten z.B. für die Schul- und Kindergartenerweiterung (= Kosten der sozialen Infrastruktur) lediglich durch die Baufläche des Neubaugebietes geteilt oder durch die gesamte Baufläche der Gemeinde? - im ersten Fall würde sich der Betrag pro qm deutlich erhöhen!
Das entscheidende Problem bei der Baulandausweisung ohne Grunderwerb durch die Gemeinde (klassische Verfahren) besteht darin, daß die Eigentümer der zu Bauland gemachten Flächen im Extrem ihre Flächen über einen längeren Zeitraum horten können mit der Folge, daß Baulücken entstehen. Die Grundstücke werden dem Wohnungsmarkt nicht zugeführt und wirken sich preistreibend aus. Genau dies soll verhindert werden.
Ziele des Bodenmanagements:
Gemeinde Grafschaft
Ortsbezirk Nierendorf Datum: 9.März 2001
Niederschrift
TOP 6
Verschiedenes
Sachdarstellung, Beschluß
Einige Informationen des Ortsvorstehers:
Nach Schließung der öffentlichen Sitzung gegen 22.00 Uhr wurde die Diskussion zum Thema "Kommunales Bodenmanagement" bis 23.00Uhr fortgesetzt. An der Diskussion beteiligten sich neben Nierendorfer Bürgern auch angereiste Gemeinderäte. Bach bedankte sich bei allen Beteiligten für die engagiert geführte Diskussion, für die vielen kritischen Fragen, insbesondere beim Bürgermeister Hubert Kolvenbach, der sachlich und profunde auf die Fragen zum Grundsatzbeschluß eingegangen ist. Laut Kolvenbach sind in Zukunft eine Reihe von Detailentscheidungen zum kommunalen Bodenmangement im Gemeinderat zu treffen.