Gemeinde Grafschaft
Ortsbezirk Nierendorf Datum: 8. März 2002
Niederschrift
TOP 1: Genehmigung der Niederschrift
Sachdarstellung, Beschluß
Der Ortsvorsteher legt die Niederschrift der letzten Ortsbeiratsitzung vom 23. Nov. 2001 zur Abstimmung vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 2: Anschaffung einer Sitzbank
für die öffentliche Fläche mit den
drei Esskastanienbäumen
Sachdarstellung, Beschluß
Der gemeindeeigene Bauhof hat auf der öffentlichen Fläche unterhalb des Americhs auf Anregung des Ortsbeirates drei Eßkastanienbäume gepflanzt. die Fichtenbäume wurden auf Anregung des Försters von Alfred Moog und Josef Simon abgemacht – in den nächsten Wochen werden die Bäume entsorgt. Bach dankt herzlich den beiden Rentnern, seinem Stellvertreter Alfred Moog und Josef Simon für ihren ehrenamtlichen Dienst fürs Dorf. Der Ortsbeirat hat im Ortsbeiratsbeschluss vom 16. Juni 2000 nicht nur um Pflanzung der drei Eßkastanienbäume gebeten, sondern darüber hinaus wurde die Gemeinde gebeten, dort eine Sitzbank aufzustellen. Seitens der Gemeinde wurde signalisiert, die Sitzbank möge in Eigeninitiative erstellt werden - das Holz würde von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Ortsbeirat beschafft eine neue Sitzbank für die öffentliche Fläche, finanziert aus Festerlösen. Der gemeindeeigene Bauhof wird gebeten, die öffentliche Fläche möglichst bald zu mulchen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 3: Vandalismus an der Petrushütte -
Diskussion und Entscheidung über das
weitere Vorgehen
(zuletzt beraten am 22. Sept. 2000)
Bach erinnert erinnert an die Ortsbeiratsvorlage vom 22. September 2000:
Der Ortsvorsteher stellt die Lage an der Petrushütte dar:
Bedingt durch die Lage der Petrushütte (nicht einsehbar und relativ weit vom Dorf gelegen) finden dort gelegentlich Gelage statt mit dem Ergebnis, daß all das, was sich demontieren läßt, abgebaut beschädigt und schließlich verbrannt wird. Nicht festverschraubte Sitzbänke findet der Hüttenwart Heinz Breidenbend gelegentlich auf dem Dach der Petrushütte. Unter diesen zum Teil exzessiven Ausschreitungen leidet insbesondere der Hüttenwart, der die Betreuung der Hütte ehrenamtlich in seiner Freizeit übernimmt. Zur Zeit hat Heinz Breidenbend die Hütte wieder in einen akzeptablen Zustand gebracht. Laut Bach, der selbst jahrelang die Hütte selbst verwaltet hat, sind die gemachten Erfahrungen deprimierend. Anderseits stellt die Petrushütte eine große Bereicherung für unser Dorf und auch für die Grundschule Leimersdorf und die benachbarten Kindergärten dar.
Der Ortsbeirat beschließt folgende Punkte:
An der Lagebeschreibung vom 22. Sept. 2000 hat sich laut Bach nichts geändert.
Beschluss:
Die Petrushütte wird komplett geräumt. Die noch brauchbaren Teile der Hütte (z.B. Tische oder Sitzbänke) werden unendgeldlich an Interessenten abgegeben. Der Bauhof wird gebeten, sämtliche bewegliche Teile im Innen- und Außenbereich zu entsorgen. Die Hütte soll nicht mehr vermietet werden, sie soll in Zukunft lediglich als Schutzhütte genutzt werden. Desweiteren soll die Petrus-Hütte aus der Nierendorfer Webseite entfernt werden!
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 4: Stellungnahme des Ortsbeirates zur
Aufhebung der Wirtschaftswege
Gemarkung Nierendorf, Flur 1,
Flurstück-Nr. 117/1 und 117/2
Sachdarstellung, Beschluß
Laut Bach ist zu prüfen, ob durch die Aufhebung der öffentlichen Wege das Interesse von benachbarten Grundeigentümern, die ihr Grundstück ungehindert bearbeiten müssen, oder das Interesse der Allgemeinheit an dem Weg nicht verletzt wird. Diesen Interessenlagen gegenüber steht das Interesse des betreffenden Landwirtes.
Beschluß:
In diesem konkreten Einzelfalle spricht sich der Ortsbeirat für das Wegeeinziehungsverfahren aus.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 5: Umgestaltung der Nierendorfer Webseite
Sachdarstellung, Beschluß
Zum Hintergrund des TOP führt der Ortsvorsteher folgendes aus:
Im Schreiben vom 26. Dezember 2001 an den Bürgermeister Hubert Kolvenbach reklamiert Bach, daß er mehrfach die Verwaltung gebeten habe, das Gemeindewappen zur Verfügung zu stellen, um es in die Nierendorfer Webseite zu integrieren. Bis zum Zeitpunkt des Schreibens habe er keine Antwort von der Gemeinde erhalten.
Der Amtsleiter der Gemeinde Herr Egon Mohr antwortet wörtlich:
"Gem. § 5 Abs. 3 darf das Wappen der Gemeinde nur mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung verwendet werden. Bei den Wappen handelt es sich um herkömmliche Hoheitszeichen mit Symbolgehalt. An eine Genehmigung sind strenge Maßstäbe zu setzen. Hierbei muss unter anderem eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden. Bei der Verwendung des Gemeindewappens auf der Webseite von Nierendorf könnte der Eindruck entstehen, dass es sich hier um eine offizielle Darstellung der Gemeinde Grafschaft handelt. Aufbau und insbesondere Inhalt der Webseite werden jedoch nicht von der Gemeinde bestimmt. Eine Verwendung des Wappens scheidet deshalb schon aus diesem Grunde aus."
Das nachfolgende Schreiben des Bürgermeisters Hubert Kolvenbach wird zur Information des Ortsbeirates und der Öffentlichkeit im Wortlaut wiedergegeben, weil das Nierendorfer Logo zur Zeit noch in der Nierendorfer Webseite eingefügt ist.
"bei den Ortsbezirken der Gemeinde Grafschaft handelt es sich um unselbstständige Untergliederungen der Gemeinde. Sie besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit
(vgl. u.a. Komm. zur Kommunalverfassung von Gabler u.a. Anm. 3 zu § 74 GemO).
Aus diesem Grunde steht dem Ortsbezirk Nierendorf auch nicht das Recht zu, ein eigenes Wappen zu führen (vgl. aaO, Anm. 1 zu § 5 GemO). Nur die Gemeinde Grafschaft kann ein eigenes Wappen führen (§ 5 Abs. 1 GemO). Diese Rechtssituation wurde Ihnen bereits nach dem Beschluss des Ortsbeirates vom 09.03.2001 von dem Unterzeichner fernmündlich dargelegt. Ungeachtet dessen haben Sie die Angelegenheit teilweise unter dem Begriff "Logo" weiter betrieben.
Hier kommt es jedoch nicht auf die Wortwahl an, sondern auf die Tatsache, das sich der Ortsbezirk Nierendorf kein eigenes Symbol geben kann.
Die zur Einführung eines eigenen Wappens für den Ortsbezirk Nierendorf vom Ortsbeirat gefassten Beschlüsse sind rechtswiedrig, die auf die Einführung des Wappens gerichtete Tätigkeit gehört nicht zu Ihren Aufgaben im Sinne des § 76 GemO.
Ich fordere Sie deshalb auf, den Ortsbeirat Nierendorf auf die rechtswidrigen Beschlüsse hinzuweisen und jegliche Aktivität zur Einführung und Verwendung des Symbols für den Ortsbezirk Nierendorf zu unterlassen. Ich weise Sie ausdrücklich daraufhin, dass Sie sich gegenüber der Gemeinde Grafschaft in einem Beamtenverhältnis als "Ehrenbeamter" befinden und ich bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben gezwungen bin, Maßnahmen zur Wahrung der Rechtsmäßigkeit Ihres Handelns zu ergreifen."
Beschluss:
Aufgrund des überrraschenden Eingangs des Schreibens des Bürgermeisters Kolvenbach vom 7. März 2002 (am 8. März eingegangen) wird dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt und bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung verschoben.
Abstimmung: einstimmig
TOP 6: Informationen des Ortsvorstehers
Sachdarstellung, Beschluß
In einem Schreiben vom 26. Dezember 2001 an den Bürgermeister der Grafschaft Hubert Kolvenbach reklamiert Bach, daß der Ortsbeirat am 29. Juni 2001 u. a. der Gemeinde empfohlen hat, ein Dorferneuerungskonzept für Nierendorf und eine Webseite für die Grafschaft zu erstellen. Bis zum Zeitpunkt des Schreibens habe er noch keine Antwort von der Verwaltung erhalten.
Der Amtsleiter Herr Mohr antwortet am 24. Januar 2002 wörtlich auf das Schreiben vom 26. Dezember 2001:
"Die Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes bedurfte der Abklärung grundsätzlicher Verfahrensfragen mit der Kreisverwaltung Ahrweiler und der ADD Koblenz. Die Stellungnahme der ADD Koblenz ist erst mit Schreiben vom 3.12.2001 bie uns eingegangen. Aus diesem Grunde konnte die Angelegenheit nicht früher in den gemeindlichen Gremien behandelt werden. Sie wird in Kürze Gegenstand der Beratungen sein."
"Die Erstellung einer Webseite ist seit geraumer Zeit Gegenstand der Diskussion. Auf den Ortsbeiratsbeschluss ist nicht geantwortet worden, weil wir unterstellt haben, dass Ihnen die Diskussion und die Beschlusslage in Erinnerung sein müßte und sie damit den aktuellen Wissensstand haben. Sie selbst haben bei den Haushaltsberatungen 2000 (richtig: 2002) für die SPD-Fraktion den Antrag eingebracht, bei Unterabschnitt 020. = 6000 DM für die Erstellung einer Webseite bereitzustellen. Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden. In der Diskussion hat das Ratsmitglied Schneider dargelegt, dass nach Einschätzung der CDU-Fraktion die Sache in etwa 4 Jahren spruchreif sei. Die von Ihnen angesprochene ´Andeutung während den Haushaltsberatungen´kann sich nur auf die Diskussion zum Thema Technologiepark bei den Haushaltsberatungen 2002 beziehen. Hier wurde in der Diskussion unter anderem dargelegt, daß eine Internetpräsentation zum Technologiepark zur Verbesserung seiner Vermarktungschancen dringend erforderlich sei. Hierbei handelt es sich jedoch um eine andere Darstellung, die auch nur Teil einer Webseite für die Gemeinde Grafschaft wäre. Jedoch gibt es auch hierzu keine konkrete Beschlusslage."
Zur Lage am 7. März 2001, 19.00 Uhr: der Haupt- und Finanzausschuß der Gemeinde Grafschaft hat sich in nichtöffentlicher Sitzung für die professionelle Gestaltung einer Grafschafter Webseite mit Schwerpunkt "Vermarktung Technologiepark" ausgesprochen.
Zur Umsetzung des Ortsbeiratsbeschlusses vom 23. Nov. 2001, TOP 6 Verlängerung des Verbindungsweges zwischen dem Ortseingangsplatz und der Straße "Am Auelsgarten" (Weg hinter der Leitplanke) - ein Anliegen an den gemeindeeigenen Bauhof
ist festzustellen, daß der Ortsvorsteher zur Zeit diesbezüglich Gespräche mit dem Bauamt führt
Zur Umsetzung des Ortsbeiratsbeschlusses vom 23. Nov. 2001, TOP 3 "Erneuerung der Eingangstür zur alten Schule"
Schreiben vom 5. Januar 2002
Anliegen - Umsetzung des Ortsbeiratsbeschlusses vom 23. November 2001, TOP 3
Sehr geehrter Herr Kolvenbach,
ich bitte Sie, nachfolgenden Teilbeschluss des Ortsbeirates umgehend umzusetzen:
"Die Eingangstür zur Schule (von der Johannes Häbler Straße) ist seit einigen Wochen mit einer Sperrholzplatte verkleidet, nicht gerade ein gutes Aushängeschild der Gemeinde. Im übrigen stammt die Eingangstür aus den 70 ´er Jahren und passt in keiner Weise zum Stil der alten Schule.
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung wird aus obengenannten Gründen gebeten, möglichst bald eine Glasscheibe in die Eingangstür einsetzen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig"
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Antwort der Verwaltung:
Im Haushaltsplan 2002 sind für die Eingangstür 2000 Euro eingestellt, für die Fenster 5300 Euro. Sobald die Haushaltsgenehmigung vorliegt, wird die Gemeinde auf die Trägergemeinschaft zugehen und die Ausschreibung der Gesamtmaßnahme veranlassen - eine sehr erfreuliche Antwort der Verwaltung, so Bach.
Übergabe der schriftlichen Anmeldungen für einen Gasanschluß bei der EVM durch den Ortsvorsteher persönlich - insgesamt wurden 27 Anschlüsse beantragt; Herr Schladweiler teilt dem Ortsvorsteher vor der nächsten Ortsbeiratssitzung schriftlich mit, wann die Nierendorfer mit einem Anschluß rechnen können
Der Ortsvorsteher überbringt Frau Theodore Moog am Donnerstag , den 14. Februar 2002, und Frau Gerda Walter am Donnerstag, den 7. März 2002, namens des Dorfes und der Gemeinde die besten Wünsche zum 80´ igsten Geburtstag
Am 7. März Eingang eines Faxes von der Landtagsabgeordneten Petra Elsner (SPD) mit folgendem Inhalt:
In einem Schreiben des Finanzministers Gernot Mittler heißt es:
Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses durch die Gemeinde Grafschaft im Ortsteil Nierendorf stehen im Haushalt des Landes vorraussichtlich für 2002/2003 beantragte Mittel in Höhe von 174.000 DM - die Höhe der Zuwendung ist noch offen. Dieses Schreiben wird vom Ortsvorsteher umgehend an die Gemeinde weitergeleitet verbunden mit der Bitte, ob die Finanzmittel tatsächlich im Doppelhaushalt des Landes 2002/2003 zur Verfügung stehen. Laut Investitionsplan der Gemeinde soll das Projekt 2004 realisiert werden. In den Haushaltsberatungen im Dezember 2001 hat Bürgermeister Hubert Kolvenbach in Aussicht gestellt, daß die Maßnahme dann vorgezogen werden könnte, wenn die Landesmittel auch tatsächlich fließen. Der Ortsvorsteher hatte in den Haushaltsberatungen angekündigt, nach Mainz zu fahren mit dem Ziel, daß die Landesmittel möglichst vor 2004 auch tatsächlich fließen.
Der Reinerlös des Martinsabends 2001 betrug insgesamt 696,58 DM (=356,16 Euro) ein sehr erfreuliches Ergebnis.
Der Nierendorfer Ortsbeirat ist über das Schreiben des Bürgermeisters vom 7. März 2002 überrascht und sehr enttäuscht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Ortsbeirat schon am 29. Juni 2001 unter dem Tagesordnungspunkt "Beschluss über das Nierendorfer Logo (Dorfwappen)" lediglich ein Logo für die Dorfgemeinschaft beschlossen hat. Mehr als 8 Monate gab es keine Probleme mit dem Nierendorfer Logo und nun plötzlich das "Hammerschreiben" des Bürgermeisters Hubert Kolvenbach – so der Ortsvorsteher Günter Bach.
TOP 7: Verschiedenes
Sachdarstellung, Beschluß
Anliegen an das Ordnungsamt, das Verkehrsberuhigungsschild vom Beginn des Herrenwiesenrings (am Anwesen der Familie Alfred Moog) 50 Meter nach oben zu versetzen – dies wurde von der Verkehrsschau-Kommission beschlossen
An der südlichen Ecke "Herrenwiesenring – Akazienweg" fehlt ein Schild mit der Beschriftung "Akazienweg"; daher die Bitte an das Ordnungsamt, umgehend ein entsprechendes Schild anzubringen – regelmäßig gibt es Irritationen in der Form, dass die falschen Anwohner angefahren und belästigt werden